In der aktuellen Ausgabe der interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht setzt sich unsere Partnerin Dr.in Lena Kolbitsch-Franz mit der Rolle von Besuchsmittlern im Kindschaftsrecht auseinander. Zu den Vorteilen dieses Instituts zählen ihre Vermittlungs-, Konfliktvermeidungs-, und Berichtsfunktion. Vor allen Dingen soll der Einsatz eines Besuchsmittlers dazu dienen, dass die Übergabe des Kindes zwischen Eltern besser funktioniert. Insbesondere die Konfliktvermeidungsfunktion dient dem Kindeswohl und entlastet somit vor allem die Kinder. Die Bestellung eines Besuchsmittlers ist zeiteffizient und erfolgt schneller als die Bestellung einer Besuchsbegleitung. Ein häufigerer Einsatz ist aufgrund genannter Vorteile durchaus zu befürworten.
Während die praktische Bedeutung des Besuchsmittlers für die Deeskalation von Konflikten und die Unterstützung der Familiengerichte hervorgehoben wird, vertritt Dr.in Kolbitsch-Franz eine abweichende Rechtsansicht zur Entscheidung des OGH (7 Ob 169/25s):
Nach Auffassung unserer Partnerin umfasst der gesetzliche Auftrag des Besuchsmittlers die Begleitung und Vermittlung bei der Durchführung bestehender Kontakte, nicht jedoch zwingend die eigenständige Erarbeitung völlig neuer Kontaktrechtsregelungen. Die Publikation liefert damit einen fundierten Diskussionsbeitrag zur Auslegung des § 106b AußStrG und den Grenzen der Kompetenzen des Besuchsmittlers im familiengerichtlichen Verfahren.