Das gesetzliche Vorausvermächtnis

Kategorie Erbrecht
DKS Rechtsanwalt in Wien und Innsbruck, Tirol

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen oft die Frage: Was steht mir zu? Besonders Ehepartner und langjährige Lebensgefährten wollen wissen, welche Rechte ihnen zustehen – auch ohne testamentarische Regelung. In Österreich gibt es dafür das gesetzliche Vorausvermächtnis, das einen gewissen Schutz für den überlebenden Partner sicherstellt.

Was ist das gesetzliche Vorausvermächtnis?

Das gesetzliche Vorausvermächtnis gibt dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner Anspruch auf alle beweglichen Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt. Dazu zählen etwa Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände. Diese Dinge stehen dem überlebenden Partner zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil zu – sie werden nicht angerechnet.

Darüber hinaus besteht ein gesetzlich abgesichertes Wohnrecht: Wenn der Verstorbene zum Beispiel Alleineigentümer der gemeinsamen Wohnung war, darf der überlebende Partner weiterhin dort wohnen – und zwar lebenslang und unentgeltlich. Ähnliche Regeln gelten für Mietwohnungen.

Gesetzliches Vorausvermächtnis des Lebensgefährten?

Auch Lebensgefährten können – unter bestimmten Voraussetzungen – durch das Vorausvermächtnis abgesichert sein. Voraussetzung ist, dass der gemeinsame Haushalt mindestens drei Jahre bestand. In diesem Fall steht dem Lebensgefährten das Wohnrecht für bis zu ein Jahr zu, ebenso wie der Zugriff auf die Haushaltsgegenstände. Ein gesetzlicher Erbanspruch besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Warum ist rechtliche Beratung zum gesetzlichen Vorausvermächtnis wichtig?

Gerade im Erbfall kommt es häufig zu Unsicherheiten und Konflikten. Wer erhält was? Steht mir wirklich die Wohnung zu? Wie weit reicht mein Anspruch auf den Haushalt? Das Vorausvermächtnis ist im Gesetz klar geregelt, doch es kann leicht übersehen oder falsch interpretiert werden. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, Klarheit zu schaffen und ungewollte Benachteiligungen zu vermeiden – auch schon zu Lebzeiten, etwa durch klug formulierte Testamente oder Vorsorgeregelungen.

Fragen zum gesetzlichen Vorausvermächtnis? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft leben, ist es wichtig, Ihre rechtliche Situation im Erbfall frühzeitig zu klären. Das gesetzliche Vorausvermächtnis schützt Sie in einem gewissen Umfang, vor allem was Hausrat und Wohnsituation betrifft. Dennoch ersetzt es kein Testament und bietet keinen umfassenden Erbanspruch.

Unsere Kanzlei, insbesondere unsere Spezialistin für Erbrecht, Dr. Lena Kolbitsch-Franz, unterstützt Sie gerne dabei, Ihre individuelle Situation zu prüfen und rechtlich abzusichern. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall keine Unsicherheiten oder Streitigkeiten entstehen und dass Ihr Lebensstandard gewahrt bleibt.