Helmpflicht am E-Bike? Neue Podcast-Episode auf Linde Media mit Dr. Lena Kolbitsch-Franz zum Thema Mitverschulden

Kategorie Allgemein Schadenersatzrecht
DKS Rechtsanwalt bei der Arbeit in Wien

In einer neuen Folge des Podcasts #AmPunkt des renommierten Linde Verlags spricht unsere Partnerin Dr. Lena Kolbitsch-Franz über die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu 2 Ob 15/25g zum Thema Sportrecht und Schadenersatz.

Worum geht es in der Entscheidung?

Am 20. Februar 2023 kam es auf einem Geh- und Radweg zu einer Kollision zwischen einem E-Bike-Fahrer (Kläger) und einem PKW (gelenkt vom Erstbeklagten). Der E-Biker trug keinen Helm und erlitt schwere Kopfverletzungen. Die Frage, ob ihn ein Mitverschulden wegen des fehlenden Helms trifft, wurde nun höchstgerichtlich beantwortet.

Warum ist das relevant?

Die Entscheidung 2 Ob 15/25g bringt eine grundlegende Klärung zur sogenannten „Helmobliegenheit“ beim E-Bike-Fahren: Der OGH bejaht eine Obliegenheit zum Tragen eines Helms auch bei „schwachen“ E-Bikes (bis 25 km/h), da sich ein entsprechendes Bewusstsein in der Bevölkerung herausgebildet habe. Das Nichttragen gilt daher als Mitverschulden gemäß § 1304 ABGB – jedenfalls soweit es zu vermeidbaren Verletzungen kommt. Dieses Mitverschulden ist bei der Bemessung des Schmerzengelds zu berücksichtigen.

Unser Beitrag im Podcast

In der Podcast-Folge analysiert Dr. Lena Kolbitsch-Franz:

  • Warum der OGH ein Mitverschulden trotz fehlender gesetzlicher Helmpflicht bejaht,
  • Wie sich die Entscheidung auf die Bemessung des Schmerzengelds auswirkt,
  • Welche Bedeutung der Begriff „allgemeines Bewusstsein“ in der Rechtsprechung hat.

Jetzt reinhören

https://open.spotify.com/embed/episode/6bkb6xJAxTuS1LZulmLfYh?utm_source=generator&theme=0
https://lindemedia.at/news/rechtsprechung/ogh/258-lena-kolbitsch-franz-mitverschulden-e-bike-fahrer