Verlassenschaftsverfahren in Österreich

Kategorie Erbrecht
DKS Rechtsanwalt in Wien und Innsbruck, Tirol

Wenn eine Person verstirbt, muss geklärt werden, was mit ihrem Vermögen und eventuellen Schulden geschieht. Dieses rechtliche Verfahren nennt man in Österreich Verlassenschaftsverfahren. Es dient dazu, den letzten Willen der verstorbenen Person zu erfüllen und das Nachlassvermögen an die rechtmäßigen Erben zu übergeben. Zuständig ist dabei das Bezirksgericht, das eine Notarin oder einen Notar als Gerichtskommissär beauftragt, das Verfahren durchzuführen.

Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens in Österreich

Sobald ein Todesfall beim Standesamt gemeldet wird, übermittelt dieses eine Ausfertigung der Sterbeurkunde an das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Von dort aus wird eine Notarin oder ein Notar mit der Durchführung des Verfahrens betraut.

Todesfallaufnahme

Im nächsten Schritt erfolgt die sogenannte Todesfallaufnahme. Dabei werden Angehörige oder Personen befragt, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen Auskunft geben können. Zugleich wird geprüft, ob ein Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung vorliegt – auch durch eine Abfrage im zentralen Testamentsregister (zur Registrierung von Testamenten siehe bereits unseren Blogbeitrag (https://www.dkslaw.at/registrierung-von-testamenten-fuer-maximale-sicherheit/).

Ermittlung von Vermögen und Schulden im Verlassenschaftsverfahren

Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wird festgestellt, ob das vorhandene Vermögen (Aktiva) die bestehenden Schulden (Passiva) übersteigt. Nur dann wird das Verfahren fortgesetzt. Die Erben müssen in weiterer Folge eine Erbantrittserklärung abgeben. Diese kann entweder unbedingt (volle Haftung mit eigenem Vermögen) oder bedingt (Haftung nur im Ausmaß des geerbten Vermögens) erfolgen.

Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens

Am Ende des Verlassenschaftsverfahrens erlässt das Bezirksgericht in Österreich den sogenannten Einantwortungsbeschluss. Darin wird festgelegt, wer erbt und in welchem Ausmaß. Dieser Beschluss ist beispielsweise erforderlich, um geerbte Immobilien im Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte das Vermögen geringer sein als die Verbindlichkeiten oder sogar nur die Begräbniskosten decken, kann das Verlassenschaftsverfahren durch Beschluss eingestellt werden.

Fazit

Das Verlassenschaftsverfahren stellt sicher, dass der Nachlass einer verstorbenen Person rechtlich korrekt geregelt wird – unter Einbindung von Gericht und Notariat. Je nach Umfang des Vermögens kann das Verfahren einfach oder komplex verlaufen.

Wenn Sie Fragen zum Verlassenschaftsverfahren in Österreich haben oder Unterstützung bei der Abwicklung eines Nachlasses benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei gerne beratend zur Seite.