Wie kann ich mich in Österreich scheiden lassen? Ein Überblick über die Arten der Scheidung

Kategorie Allgemein
DKS Rechtsanwalt in Wien und Innsbruck, Tirol

In Österreich gibt es mehrere Arten, wie sich zwei Eheleute scheiden lassen können. Dieser Blogbeitrag gibt einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten der Scheidung in Österreich.

Einvernehmliche Scheidung in Österreich

Wenn beide Partner seit mindestens einem halben Jahr getrennt leben und die Ehe als unheilbar zerrüttet sehen, können sie gemeinsam die einvernehmliche Scheidung beantragen. Sie müssen sich über alle Konsequenzen der Scheidung einig sein: Vermögensaufteilung, Unterhalt, Obsorge gemeinsamer Kinder, Kontaktrecht.

Das Gericht setzt dann einen Verhandlungstermin an, bei dem Sie entweder eine schriftliche Vereinbarung vorlegen oder diese mündlich protokollieren lassen.

Achtung: Wenn minderjährige Kinder betroffen sind, verlangt das Gericht zusätzlich eine Bescheinigung, dass Sie eine Elternberatung besucht haben.

Zur einvernehmlichen Scheidung siehe bereits unseren Blogbeitrag: https://www.dkslaw.at/die-einvernehmliche-scheidung/.

Streitige Scheidung in Österreich

Wenn sich die Ehepartner nicht einig über eine Scheidung sind, läuft die Scheidung über ein reguläres Zivilverfahren.

Mögliche Gründe für eine streitige Scheidung sind zB Verschulden eines Ehepartners, Auflösung der häuslichen Gemeinschaft oder andere schwerwiegende Gründe (zB Krankheit).

Das Gericht versucht zu Beginn, eine Versöhnung oder Mediation anzuregen. Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, ergeht ein Scheidungsurteil – gegen dieses Urteil können die Parteien innerhalb von vier Wochen Berufung einlegen.

Achtung: Bei einer streitigen Scheidung klärt das Gericht nicht automatisch alle Folgefragen (Unterhalt, Vermögen, Obsorge) im Urteil . Die Parteien müssen diese Ansprüche gegebenenfalls separat vor Gericht geltend machen.

Ein Sonderfall ist die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft: Wenn kein Verschulden vorliegt, kann einer der Partner auf Scheidung klagen, sobald die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgelöst ist. Nach sechs Jahren Trennung ist eine Scheidung in diesem Fall jedenfalls möglich.

Nach der Scheidung: Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht

Nach der Scheidung kann Unterhalt vereinbart werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen, dann greifen gesetzliche Regeln. Bei Schuldspruch muss meistens der schuldige Partner Unterhalt leisten, wenn er leistungsfähig ist. Wenn die Schuld gleich verteilt ist, besteht nur dann ein Anspruch auf Unterhalt, wenn ein Partner sich nicht selbst erhalten kann. Auch wer sich lange um Kinder gekümmert hat, kann unter Umständen Unterhalt verlangen.

Die gemeinsame Obsorge beider Eltern bleibt nach der Scheidung möglich. Alternativ kann ein Elternteil die alleinige Obsorge beantragen.

Das Kontaktrecht („Besuchsrecht“) soll im Idealfall einvernehmlich geregelt werden, andernfalls entscheidet das Gericht.

Fazit

Möchten Sie Näheres dazu wissen, wie Sie sich in Österreich scheiden lassen können? Brauchen Sie rechtliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung? Zum Beispiel bei der Vertretung im Scheidungsverfahren, der Erstellung einer Scheidungsvereinbarung, bei Unterhaltsfragen oder bei der Obsorge? Unsere Anwältin für Familienrecht, Dr. Lena Kolbitsch-Franz, belgietet Sie gerne.